Turnusmäßige Überprüfung der GrundstückeAuf Grund von Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) sind durch die Stadtverwaltung Lichtenfels Kontrollen notwendig. Mit diesen Kontrollen werden Sachverhalte über meldepflichtige Veränderungen an Grundstücken bzw. an Gebäuden überprüft.
Herstellungsbeiträge sind einmalige Beiträge dafür, dass Grundstücke an die städtische Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind bzw. angeschlossen werden können und die Anlagen benutzt werden können (Möglichkeit der Inanspruchnahme).