Der Stadtrat der Stadt Lichtenfels hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „B63 nördlich der alten Dorfstraße, Bauabschnitt II“ in Kösten beschlossen.
Die Stadt Lichtenfels hat mit dem Beschluss vom 13.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Solarpark Klosterlangheim“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Stadtrat der Stadt Lichtenfels hat in seiner Sitzung am 23.11.2020, aufgrund eines konkreten städtebaulichen Vorhabens der LIDL Dienstleistung GmbH & Co.KG, die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes B38 "Innenstadtentlastung III" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Lichtenfels hat am 13.09.2021 den überarbeiteten Planentwurf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet (SO) "Solaranlage Klosterlangheim" mit 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.